Fortbildungsbescheinigung für das Jahr 2024
Fortbildungsbescheinigung für das Jahr 2023
Fortbildungsbescheinigung für das Jahr 2021
Fortbildungsbescheinigung für das Jahr 2016
Fortbildungsbescheinigung für das Jahr 2015




Rentenkommission: Beim Vertrauensschutz muss nachgebessert werden!
„Es fehlen vor allem konkrete Zahlen und Daten zu Wirksamkeit und Einsparpotentialen. Auch beim Vertrauensschutz muss nachgebessert werden, rückwirkende Kürzungen und zu starke, einseitige Belastungen müssen ausgeschlossen bleiben.“
Grundsätzlich gut findet der Präsident des Bundesverbands der Rentenberater Andreas Irion, dass die von der Rentenkommission vorgelegten Empfehlungen eine Vielzahl von Reformansätzen in den Blick nehmen. „Die Herausforderungen des demografischen Wandels lassen sich bewältigen, wenn nicht immer nur die drei Stellschrauben Beitragssatz, Regelrentenalter und Rentenniveau in den Blick genommen werden“, erklärt der Verbandspräsident. Kritisch sieht der Bundesverband dagegen, dass den Empfehlungen bislang jedes quantitative Fundament fehlt. „Es mangelt an Transparenz, welche Einsparungen oder Mehrausgaben mit den einzelnen Vorschlägen verbunden sind und wie sich die Ergebnisse verändern würden, wenn einzelne Stellschrauben stärker oder schwächer justiert werden. Für eine sachgerechte Diskussion sind solche Angaben unverzichtbar“, verdeutlicht Irion.
Abkehr vom Eckrentner ist überfällig
Positiv bewertet der Bundesverband die Abkehr von der bisherigen Orientierung am sogenannten Eckrentner mit 45 Beitragsjahren und einem Rentenniveau von 48 Prozent. Dieses Leitbild bildet die tatsächlichen Erwerbsbiografien vieler Versicherter längst nicht mehr angemessen ab. Aber auch hier bleibt offen, auf welcher Grundlage ein künftiges Nettorentenniveau konkret berechnet werden soll. Insbesondere stellt sich die Frage, wie viele Beitragsjahre künftig als Referenz dienen sollen, wenn das Regelrentenalter weiter steigt. Der grundsätzliche Ansatz, die tatsächliche Alterssicherung der Menschen stärker – auch empirisch – in den Blick zu nehmen, verdient jedoch Unterstützung.
Korrektur bei der Erwerbsminderungsrente ist überfällig
Sinnvoll findet der Bundesverband die Empfehlung, die Folgen der Umstellung von der Berufsunfähigkeitsrente auf die Erwerbsminderungsrente für rentennahe Jahrgänge zu korrigieren. „Das Bild vom am Ende seines Berufslebens berufsunfähigen Dachdecker, der keine Rente erhält, solange er noch als Pförtner arbeiten kann, gehört eingemottet“, sagt Andreas Irion.
Zu wenig Zahlen, zu wenig Transparenz
Besonders lückenhaft erscheint der Bericht der Rentenkommission mit Blick auf zu erwartende Einsparpotentiale oder konkrete Konsequenzen einzelner Maßnahmen. Auch Hinweise auf etwaige Mehrausgaben sucht man bislang vergeblich. Und während wohlfeil höhere Altersgrenzen und längere Lebensarbeitszeiten gefordert werden, fehlt bis heute die Antwort auf eine einfache Frage: Wie viele Menschen arbeiten wegen der abgeschafften Hinzuverdienstgrenzen tatsächlich länger – und wie viele beziehen die vorgezogene Rente ohne Auswirkung auf die Berufstätigkeit? Die Wissenschaftler der Rentenkommission sollten diese Wirkung endlich empirisch untersuchen.
Versicherungsmathematisch korrekte Abschläge statt höherer Zugangshürden
Äußerst kritisch bewertet der Bundesverband den Vorschlag, die Altersgrenze für den Rentenbezug mit Abschlägen zeitnah von derzeit 63 auf 64 Jahre anzuheben.
„Es ist kontraproduktiv, Versicherten den Rentenzugang durch eine Anhebung der Altersgrenze zu verschließen. Ausweicheffekte in Erwerbsminderung und Arbeitslosengeld kommen uns als Gesellschaft teurer zu stehen,“ erklärt Irion.Zumal die Kommission empfiehlt, Rentenabschläge angemessen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu bemessen. Werden Abschläge bezogen auf die Lebenserwartung kalkuliert, bilden sie die längere Rentenbezugsdauer angemessen ab. Die sachgerechtere Lösung wäre eine maßvolle Anpassung der Abschläge.Kurzfristige Änderungen beeinträchtigen das Vertrauen in die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rentenversicherung und erschweren eine langfristige Lebens- und Finanzplanung erheblich.
Wertguthaben: Die verpasste Chance der Kommission
Der Bundesverband der Rentenberater weist darauf hin, dass eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze in weiten Teilen der Bevölkerung auf erhebliche Akzeptanzprobleme stößt. Umso erstaunlicher ist es, dass die Kommission die Möglichkeiten von Langzeitarbeitskonten und Wertguthabenmodellen praktisch nicht aufgreift.„Die Diskussion über höhere Altersgrenzen wird seit Jahren geführt. Wertguthaben könnten helfen, den Zielkonflikt zwischen längerer Lebensarbeitszeit und dem Wunsch vieler Beschäftigter nach einem flexiblen Rentenübergang aufzulösen. Dass dieses Instrument in den Empfehlungen praktisch keine Rolle spielt, ist eine verpasste Chance“, bedauert der Präsident des Bundesverbands.Wertguthaben ermöglichen es Beschäftigten, über das Erwerbsleben hinweg Zeit- und Entgeltansprüche anzusparen und diese später für Freistellungsphasen, einen gleitenden Übergang in den Ruhestand oder einen vorgezogenen Renteneintritt zu nutzen. Sie schaffen damit individuelle Flexibilität, ohne die Rentenversicherung zusätzlich zu belasten.
Sinnvolle Ansätze der Kommissionsempfehlungen
- Anstatt nur wenige Parameter – insbesondere das Regelrentenalter – stark zu strapazieren besser viele Stellschrauben konzertiert und abgestimmt justieren.
- Statt Altersgrenzen eher den Beitragssatz moderat anheben.
- Den Beitragssatz zügig um wenige Prozentpunkte anheben, statt einer späteren Anhebung um mehrere Prozentpunkte.
- Die Situation von rentennahen Beschäftigten, die nicht mehr wie bisher arbeiten können, besser berücksichtigen.
Weitere Diskussion auf Grundlage belastbarer Daten erforderlich
Für eine nachhaltige Reform der Alterssicherung bedarf es belastbarer Zahlen sowie einer stärkeren Berücksichtigung von Vertrauensschutz und individueller Gestaltungsfreiheit.
Wer sich über die eigene Ausgangslage und zusätzliche Möglichkeiten der Vorsorge informieren möchte, findet über die Homepage www.rentenberater.de einen unabhängigen Rentenexperten in der Nähe.
| Wer die gesetzliche Rente mit Vorsatz schlechtredet, verursacht selber den Vertrauensverlust, vor dem er warnt! Eine aktuelle Umfrage scheint fast dramatisch zu belegen, was öffentlich immer wieder so dargestellt wird: Das Vertrauen in die gesetzliche Rente ist niedrig – dem sogenannten Altersvorsorge-Report 2025 zufolge erwarten nun schon 83 % der Bundesbürger wenig bis gar nichts vom aktuellen Rentensystem. |
| „Das liegt aber vor allem daran, dass die Rente in der Öffentlichkeit häufig schlechtgeredet wird“, sagt Andreas Irion, der Präsident des Bundesverbands der Rentenberater. „Sie ist, wenn auch reformbedürftig, besser als ihr Ruf.“ Ärgerlich findet der Rentenexperte, dass der Eindruck erweckt wird, das Rentensystem sei tatsächlich unzuverlässig, weil ja so viele Menschen das glauben. „Wenn eine Bank und ein Vermögensverwalter betonen, wie schlecht die gesetzliche Rente beleumundet ist, und herausstellen, wie wichtig private Vorsorge ist, dann scheint die Motivation dieser Auftraggeber einigermaßen durchsichtig zu sein“, meint Irion. Nach Ansicht der Rentenexperten des Bundesverbandes der Rentenberater ist dringend erforderlich, dass insbesondere alle beteiligten Personen in der Politik beim Thema Altersversorgung eine gemeinsame, überparteiliche Verantwortung erkennen und wahrnehmen. „Sich gegenseitig mit Vorwürfen für echte und vermeintliche Versäumnisse zu überhäufen und ständig das Ende der gesetzlichen Rente herbeizureden, ist unverantwortlich, inhaltlich schlicht falsch und verursacht ja genau den Vertrauensverlust.“Stabilität und Vertrauen entstünden vor allem dann, wenn wichtige positive Aspekte deutlich gemacht werden, Reformen parteiübergreifend getragen und auf gegenseitiges „Schlechtreden“ verzichtet würde. Bedauerlich sei, dass im öffentlichen Diskurs die Stimmen und Argumente fehlen, die zeigen, dass gerade die gesetzliche Rente in einigen Punkten anderen Vorsorgearten sogar überlegen ist.„Insbesondere die Anknüpfung der Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung – und damit ein indirekter Inflationsschutz, um den man sich nicht kümmern braucht – wird von vielen Menschen entweder geschätzt oder unterschätzt“, betont Irion. „Zur langfristigen Stabilisierung der Altersvorsorge – ohne demografischen Druck – gibt es je nach Zählweise etwa 10 Stellschrauben. Wenn wir an jeder ein kleines bisschen in die richtige Richtung drehen, bräuchte es keine die Gesellschaft oder die Generationen spaltende Debatten.“ So wäre z.B. die frühzeitigere und dafür geringere Anpassung des Rentenbeitrags-satzes eine einfache Maßnahme zur Generationengerechtigkeit, der auch die allermeisten Personen zustimmen würden, die sich von zugelassenen Rentenberatern beraten lassen. „Unser Rentensystem mit den drei Säulen gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge ist stabil“, sagt Irion, „aber die Politik machte bis zuletzt in Teilen inkonsistente Renten-und Sozialgesetze. Und auch für Rentengesetze gilt: Oft steckt die Herausforderung in Details. Da braucht es Rentenexperten mit einem Gesamtverständnis. Einen weiteren wichtigen Aspekt sieht der Präsident an fehlenden Informationen gerade für jüngere Menschen. „Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende sind oft gar nicht oder nur sehr ungenau über die gesetzliche Rente mit Inflations- und Erwerbsminderungs-schutz informiert. Es wäre klug, das Thema spätestens in der 10. Klasse in den Lehrplan aufzunehmen und qualifiziert auch über die Möglichkeiten der betrieblichen wie privaten Altersvorsorge aufzuklären.“ |
255 Euro mehr müssen Durchschnittsverdiener in diesem Jahr mehr für ihre Krankenkasse bezahlen. Forscher fürchten, dass sich die Beitragsspirale unter Schwarz-Rot weiter dreht – mit schweren Folgen.
Berlin (dpa) - Die Sozialbeiträge in Deutschland könnten nach übereinstimmender Erwartung von Experten bereits im kommenden Jahr erneut spürbar steigen. “Ich erwarte, dass die Krankenkassenbeiträge ohne Reformen in den kommenden zwei Jahren jeweils um rund 0,2 Beitragssatzpunkte steigen”, sagte der Essener Gesundheitsökonom Jürgen Wasem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Bereits zum Jahreswechsel musste ein Durchschnittsverdiener laut dem Berliner Forschungsinstitut IGES “einen sprunghaften Anstieg der Beitragsbelastung” verkraften. In diesem Jahr seien dann im Schnitt 255 Euro mehr für die Krankenkasse zu zahlen. Der Zusatzbeitrag zum allgemeinen Satz von 14,6 Prozent war Anfang 2025 auf im Schnitt 2,9 Prozent gestiegen. “Ohne weitere Maßnahmen werden diese Belastungen zunehmen”, sagte IGES-Geschäftsführer Martin Albrecht der dpa. Innerhalb der kommenden zehn Jahre erwartet IGES einen Anstieg der Belastung durch die gesamten Beiträge der einzelnen Sozialversicherungen von gut 42 auf 49 Prozent – je nach genauer Entwicklung werde der Wert dann zwischen 46 und 53 Prozent liegen.
Berlin/Frankfurt am Main (sth). Offiziell gestartet wurde sie bereits Anfang 2021 – doch erst Mitte dieses Jahres legte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erstmals Zahlen dazu vor, wie viele Menschen Anspruch auf die sogenannten Grundrente für langjährige Niedriglohnbezieher haben. Demnach erhielten Ende vergangenen Jahres rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner monatlich einen Zuschlag von durchschnittlich 86 Euro zu ihrer selbst erworbenen Rente – etwa 953.000 Bezieher einer Altersrente, knapp 93.000 Hinterbliebene und rund 58.000 Erwerbsgeminderte. Im Schnitt erhöhten sich die betroffenen Altersrenten dadurch nach DRV-Angaben um 7,5 Prozentpunkte.
Mehr Rente für pflegende Angehörige, die davon wissen!
Deutsche Rentenversicherung lenkt ein und akzeptiert Sichtweise des Bundesverbandes der Rentenberater: 99,99 % Teilrente ist möglich!
Rentnerinnen und Rentner, die zu Hause einen Angehörigen pflegen, können ihre eigene Rente merklich erhöhen, wenn sie die Rentenversicherung anweisen, statt der vollen Rente nur eine Teilrente zu leisten.
Die dadurch gewonnene Rentenerhöhung hängt vom Pflegegrad des Angehörigen und vom zeitlichen Abstand zur Regelaltersgrenze der pflegenden Person ab. Bei einer heute 67-jährige Rentnerin, die ein Jahr lang ihren Partner pflegt, der Pflegegeld auf Basis von Pflegegrad 2 bezieht, würde sich die Rente ab Juli nächsten Jahres um über 11 Euro pro Monat erhöhen – lebenslang! Bei einer angenommenen Lebenserwartung von 20 Jahren und Rentensteigerungen von 2 % pro Jahr ergibt das unterm Strich für ein Jahr Pflege eine zusätzliche Rente von 2.700 Euro.